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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Dienstleistungen von Sanchez TranConServ.

Rechtsträgerin: Sanchez TranConServ, Bern
Stand: 20. September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Aufträge und Dienstleistungen von Sanchez TranConServ, handelnd unter der Marke TranConServ, Dorngasse 10, 3007 Bern, Schweiz (nachfolgend «TranConServ»). Sie erfassen insbesondere Transport und Logistik, Lagerung, IT- und Technikhilfe, professionelle IT-Dienstleistungen, Digitalisierung von Fotos und Videos, Reinigung und Liegenschaftsdienste, administrative Unterstützung sowie damit verbundene Beratungs- und Koordinationsleistungen.

Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn TranConServ ihnen schriftlich zugestimmt hat. Individuelle Vereinbarungen in Offerten oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor.

2. Angebot, Auftrag und Leistungsumfang

Angebote sind während der darin genannten Frist verbindlich. Fehlt eine Frist, bleibt das Angebot 30 Tage gültig. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Unterzeichnung oder durch Beginn der vereinbarten Ausführung zustande.

Umfang, Termine, Einsatzort und Vergütung richten sich nach der Offerte oder Auftragsbestätigung. Zusätzliche Arbeiten, die bei Auftragserteilung nicht erkennbar oder nicht vereinbart waren, werden nach Rücksprache separat verrechnet. Angaben auf der Website dienen der Orientierung und stellen kein verbindliches Angebot dar.

3. Eigene Leistungen und Partnerunternehmen

Sanchez TranConServ ist Vertragspartnerin der Kundschaft. TranConServ ist berechtigt, zur Erbringung einzelner Leistungen geeignete Partnerunternehmen oder Subunternehmer beizuziehen. Das Vertragsverhältnis mit der Kundschaft sowie die Abrechnung erfolgen grundsätzlich über TranConServ.

4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

Die Kundschaft stellt rechtzeitig vollständige und richtige Angaben, Zugänge, Unterlagen, Bewilligungen und Kontaktpersonen bereit. Sie weist TranConServ auf besondere Risiken, empfindliche Gegenstände, gefährliche Stoffe, Zugangsbeschränkungen, Datenschutz- oder Geheimhaltungsvorgaben und andere für die Ausführung relevante Umstände hin.

Verzögerungen, Mehraufwand, Leerfahrten oder Zusatzkosten, die durch fehlende, verspätete oder unrichtige Angaben, nicht gewährten Zugang oder nicht vorbereitete Arbeitsbereiche entstehen, dürfen zusätzlich verrechnet werden.

5. Preise, Auslagen und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise der Offerte oder Auftragsbestätigung. Ohne Pauschalpreis erfolgt die Abrechnung nach effektivem Aufwand. Notwendige Dritt-, Material-, Entsorgungs-, Bewilligungs-, Zoll-, Maut-, Park-, Reise- und Übernachtungskosten werden zusätzlich verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich eingeschlossen sind.

Rechnungen sind innert 15 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann TranConServ gesetzliche Verzugszinsen sowie angemessene Mahn- und Inkassokosten verlangen. Beanstandungen einer Rechnung sind innert 20 Tagen nach Erhalt schriftlich und begründet mitzuteilen; unbestrittene Teilbeträge bleiben fristgerecht zahlbar.

6. Termine, Verzögerungen und höhere Gewalt

Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als Fixtermin bestätigt wurden. TranConServ informiert möglichst früh über erkennbare Verzögerungen. Für Ereignisse ausserhalb des zumutbaren Einflussbereichs – etwa Unwetter, Verkehrsstörungen, behördliche Massnahmen, Streiks, Ausfälle von Infrastruktur, Energie, Telekommunikation oder Drittleistungen – werden Termine angemessen verlängert. Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.

7. Änderung, Verschiebung und Annullierung

Änderungen oder Absagen sind möglichst früh mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen, bestelltes Material, verbindlich reservierte Drittleistungen und nicht mehr vermeidbare Kosten sind zu vergüten. Bei kurzfristigen Absagen darf TranConServ zusätzlich den nachweisbaren Ausfall verrechnen, soweit keine anderweitige Einsatzmöglichkeit besteht. Abweichende Annullationsbedingungen in der Offerte gehen vor.

8. Transport- und Logistikleistungen

Die Kundschaft übermittelt rechtzeitig alle für den Auftrag nötigen Angaben, insbesondere Abhol- und Lieferadresse, Kontaktpersonen, Anzahl Packstücke, Inhalt, Bruttogewicht, Abmessungen, Verpackungsart, Zeitfenster und besondere Vorschriften. Die Güter müssen transportfähig, ausreichend verpackt, gekennzeichnet und gegen übliche Beanspruchungen gesichert sein.

Gefahrgut, verderbliche oder temperaturgeführte Ware, besonders wertvolle Gegenstände, Bargeld, Wertpapiere, lebende Tiere, Waffen sowie aussergewöhnlich schwere, lange oder empfindliche Güter werden nur nach vorgängiger schriftlicher Vereinbarung übernommen. Gesetzliche Deklarations- und Dokumentationspflichten liegen bei der Kundschaft, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Zusätzliche Aufwände durch Wartezeiten, erschwerte Zufahrt, fehlende Ladebereitschaft, zweite Zustellungen, Hilfspersonal, Spezialbewilligungen, Zollformalitäten oder besondere Umschlagmittel werden nach Vereinbarung oder effektivem Aufwand verrechnet.

Für nationale Transporte gelten die zwingenden Bestimmungen des Schweizer Rechts, insbesondere die Vorschriften über den Frachtvertrag. Bei grenzüberschreitenden Strassentransporten bleibt das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Strassengüterverkehr (CMR) vorbehalten. Sichtbare Schäden oder Fehlmengen sind bei Übergabe auf dem Transportdokument festzuhalten; verdeckte Schäden sind nach Entdeckung unverzüglich und innerhalb der anwendbaren gesetzlichen Fristen schriftlich zu melden.

9. Lagerung

Art, Menge, Wert und besondere Eigenschaften einzulagernder Güter sind vor der Einlagerung vollständig offenzulegen. Gefahrgut, verderbliche Ware, lebende Organismen, Bargeld, Wertpapiere, rechtswidrige Güter und Waren mit besonderen Klima- oder Sicherheitsanforderungen werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung angenommen.

Die Kundschaft sorgt für geeignete Verpackung und eindeutige Kennzeichnung. Ein- und Auslagerungen, Inventarkontrollen, Spezialhandling und Transporte werden gemäss Offerte oder Aufwand verrechnet. Nach Vertragsende sind die Güter innert der gesetzten Frist abzuholen; gesetzliche Zurückbehaltungs- und Verwertungsrechte bleiben vorbehalten.

10. IT, Technikhilfe und Cybersecurity

IT-Leistungen werden nach dem vereinbarten Leistungsbeschrieb erbracht. Die Kundschaft verfügt über die nötigen Nutzungsrechte und Lizenzen und erstellt vor Eingriffen an Geräten oder Daten eine aktuelle Datensicherung, sofern Backup nicht ausdrücklich Bestandteil des Auftrags ist.

Passwörter, PINs, Freigabecodes und E-Banking-Zugangsdaten bleiben bei der Kundschaft und sollen von ihr selbst eingegeben werden. TranConServ erbringt bei E-Banking und digitalen Diensten technische Hilfe, jedoch keine Finanz-, Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung.

Kein IT- oder Sicherheitsdienst kann eine vollständig unterbrechungsfreie, fehlerfreie oder absolut sichere Umgebung garantieren. Empfehlungen beruhen auf dem zum Ausführungszeitpunkt angemessenen Stand der Technik und den vereinbarten Rahmenbedingungen. Fernzugriffe erfolgen nur mit Zustimmung der Kundschaft.

11. Digitalisierung von Fotos, VHS und anderen Medien

Die Kundschaft bestätigt, dass sie zur Bearbeitung und Vervielfältigung der übergebenen Inhalte berechtigt ist. Rechtswidrige Inhalte werden nicht bearbeitet. Alte oder beschädigte Datenträger können trotz sorgfältiger Behandlung unlesbar sein oder während der Bearbeitung weiter zerfallen; ein bestimmtes Ergebnis kann deshalb nicht zugesichert werden.

Originale und Arbeitskopien werden sorgfältig behandelt. Die Kundschaft prüft die gelieferten Dateien zeitnah. Sofern nichts anderes vereinbart wird, können temporäre Arbeitskopien 30 Tage nach Übergabe des Ergebnisses gelöscht werden.

12. Reinigung und Liegenschaftsdienste

Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Offerte, dem Besichtigungsprotokoll oder der Auftragsbestätigung. Die Kundschaft gewährt termingerecht Zugang und stellt Wasser, Strom und sichere Arbeitsbedingungen bereit. Nicht vereinbarte Sonderarbeiten, aussergewöhnliche Verschmutzungen, Räumungen, Entsorgung, Schädlings-, Schimmel- oder Gefahrstoffarbeiten werden separat beurteilt und nur nach Vereinbarung ausgeführt.

Wohnungsreinigungen werden grundsätzlich mit Abgabegarantie angeboten. Diese umfasst die kostenlose Nachreinigung von Reinigungsmängeln, die bei der ordentlichen Wohnungsabgabe durch die Verwaltung oder Eigentümerschaft beanstandet und TranConServ unverzüglich gemeldet werden. Die Garantie gilt ausschliesslich für die schriftlich vereinbarten Reinigungsarbeiten und setzt voraus, dass TranConServ oder das eingesetzte Fachunternehmen Gelegenheit zur Nachbesserung erhält.

Nicht von der Abgabegarantie umfasst sind Schäden, Abnutzung, bauliche Mängel, nicht entfernbarer Kalk oder Verfärbungen, Schimmel, Materialveränderungen, nach der Reinigung verursachte Verschmutzungen sowie Arbeiten ausserhalb des vereinbarten Umfangs. Mietzinsausfälle, Vertragsstrafen und andere Folgekosten sind nicht Bestandteil der Garantie.

Umzüge werden ausschliesslich auf Anfrage und nach individueller Prüfung angeboten. Umfang, Versicherung, Hilfsmittel, Demontage und Montage, Packarbeiten sowie besondere Transportgüter werden in einer separaten Offerte festgelegt.

13. Administrative Unterstützung und Beratung

Administrative Leistungen werden sorgfältig anhand der bereitgestellten Angaben ausgeführt. Die Kundschaft prüft Dokumente, Eingaben, Fristen und Freigaben vor deren verbindlicher Verwendung. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung erbringt TranConServ keine Rechts-, Steuer-, Revisions-, Versicherungs- oder Anlageberatung.

14. Abnahme, Mängel und Nachbesserung

Die Kundschaft prüft die Leistung nach Abschluss und meldet erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innert fünf Arbeitstagen, schriftlich und ausreichend dokumentiert. Besondere gesetzliche oder in diesen AGB genannte Fristen, insbesondere bei Transporten und Wohnungsabgaben, gehen vor.

Bei einem von TranConServ zu vertretenden Mangel besteht zunächst Anspruch auf angemessene Nachbesserung. Schlägt diese fehl oder ist sie unzumutbar, richten sich weitere Ansprüche nach Gesetz und Vertrag.

15. Haftung

TranConServ haftet für direkte, nachgewiesene Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Vertragsverletzung verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet TranConServ nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und höchstens bis zur Höhe des für den betroffenen Auftrag vereinbarten Entgelts. Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Betriebsunterbruch, Datenverlust ohne vereinbarte Datensicherung oder Ansprüche Dritter wird im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere für Personenschäden, Absicht oder grobe Fahrlässigkeit, bleibt unberührt. Für Transportleistungen gelten vorrangig die zwingenden nationalen und internationalen Haftungsregeln.

16. Vertraulichkeit und Datenschutz

TranConServ behandelt nicht öffentliche Informationen vertraulich und bearbeitet Personendaten gemäss dem anwendbaren Datenschutzrecht und der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung. Daten dürfen an eingesetzte Partner und Auftragsbearbeiter weitergegeben werden, soweit dies für Angebot, Durchführung, Abrechnung, Support oder gesetzliche Pflichten erforderlich ist.

Die Kundschaft übermittelt Personendaten Dritter nur, wenn sie dazu berechtigt ist und informiert die betroffenen Personen, soweit dies erforderlich ist.

17. Arbeitsergebnisse und Rechte Dritter

Vorbestandene Rechte, Software, Vorlagen, Methoden, Marken und Inhalte verbleiben bei der jeweiligen berechtigten Person. Nach vollständiger Zahlung erhält die Kundschaft die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell erstellten Arbeitsergebnissen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Lizenz- und Nutzungsbedingungen Dritter bleiben vorbehalten.

18. Verrechnung und Zurückbehaltung

Eine Verrechnung mit Forderungen von TranConServ ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte an Gütern, Unterlagen oder Arbeitsergebnissen bleiben im zulässigen Umfang vorbehalten.

19. Teilunwirksamkeit und Änderungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch die anwendbare gesetzliche Regelung ersetzt.

TranConServ kann die AGB für künftige Aufträge anpassen. Massgebend ist die bei Vertragsabschluss vereinbarte oder zugänglich gemachte Fassung.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Bern, soweit keine zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände – insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten – vorgehen.

Sanchez TranConServ | Dorngasse 10 | 3007 Bern | Schweiz | UID CHE-209.596.706 | T +41 79 456 35 20 | t.sanchez@tranconserv.ch | www.tranconserv.ch

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